MdB Michael Brand in Bundeskommission Wahlrechtsreform berufen: „Wählerwille muss wieder gelten"

20.01.2026

Ein Viertel der Abgeordneten aus Hessen trotz Wahlsieg nicht im Bundestag

„Unser Ziel ist, dass der Wille der Wähler in den Wahlkreisen nicht mehr unter den Tisch fallen kann, wie das durch die umstrittene Wahlrechtsänderung der alten Ampel-Regierung geschehen war." Mit dieser klaren Ansage, ganz besonders aus der Sicht des Bundeslandes Hessen, hat der heimische Wahlkreisabgeordnete Michael Brand die aus seiner Sicht zentrale Aufgabe der von der Koalition eingerichteten Kommission zur Reform des Wahlrechts beschrieben.

„Es bleibt dabei, die Reduzierung des Bundestages wird beibehalten, es wird also keine Aufblähung des Parlaments zu befürchten sein. Aber was nicht geht, ist das, was wir bei der letzten Bundestagswahl erlebt haben“, so Kommissionsmitglied Brand und erläuterte, dass allein in Hessen ein Viertel (!) alle Abgeordneten, exakt 5 von 20 in den Wahlkreisen von den Bürgern direktgewählte Abgeordnete der CDU dennoch nicht in den Bundestag einziehen konnten, um ihr gewonnenes Mandat für den Wahlkreis anzunehmen.

„Das ist eine Verfälschung des Wählerwillens, den wir mit der Reform dringend korrigieren müssen", umschrieb der Fuldaer Bundestagsabgeordnete, der zugleich Vorsitzender der hessischen CDU-Landesgruppe im Bundestag ist, die Aufgabe der 10-köpfigen Kommission, die auf Seiten der Union u.a. Bundesinnenminister Dobrindt und von der SPD Bundesjustizministerin Hubig umfasst.

Die Ampel-Koalition hatte bei der Wahlrechtsreform, so Brand, „bewusst in Kauf genommen", dass Kandidaten, die das Votum der Wähler in ihrem Wahlkreis gewonnen hatten, dennoch nicht die Vertretung ihres Wahlkreises im Bundestag wahrnehmen können. Klage von Betroffenen sind beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Bundesweit sind mehrere Wahlkreise sogar komplett verwaist, so dass dort gar niemand mehr die Interessen aus den entsprechenden Regionen in Berlin vertritt. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht der direkten Vertretung“, kritisiert MdB Brand.

Die SPD, und insbesondere Grüne und FDP, die selten Wahlkreise gewinnen, hatten darauf gedrängt, dass die Reduzierung der Bundestagsmandate damit erreicht wird, dass alleine nach der Zweitstimme und im Einzelfall auch gegen die Wählerentscheidung im Wahlkreis die Abgeordnetenmandate vergeben werden. „Das ist zutiefst undemokratisch und manipuliert das Ergebnis der wichtigsten Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie, nämlich ihre Wahlentscheidung vor Ort", kritisiert der Abgeordnete, die Warnungen seien im Vorfeld ignoriert worden. Jetzt müsse dieses „fatale Vorgehen korrigiert werden“.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war die Einrichtung der Kommission und die Wahlrechtsreform beschlossen worden, die Vorschläge unterbreiten soll, „wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Die Vorschläge der Kommission sollen noch diesem Jahr vorgelegt werden.