MdB Michael Brand informiert über „Neustarthilfe“ für Solo-Selbständige

17.02.2021
Pressemitteilung

Anträge können ab sofort gestellt werden

Heute ist die Antragsstellung für die sog. „Neustarthilfe“ gestartet. Darüber informiert der osthessische Bundestagsabgeordnete, Michael Brand.

„Ziel aller staatlichen Hilfen ist es, Betroffenen der Pandemie mit schneller Liquidität bei der Überbrückung von finanziellen Engpässen zu helfen, bevor es wieder besser wird“, so Brand. „Bei aller Ungewissheit sind die Ausschichten nicht schlecht. Für das Jahr 2021 erwarten die Experten ein Wachstum von 3 %.“

Brand betonte, dass Soloselbständige von den bestehenden Einschränkungen häufig besonders schwer betroffen sind, können aber aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. „Für sie gibt es jetzt die Neustarthilfe“, so der Fuldaer Abgeordnete. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Der Start der neuen Überbrückungshilfe III insgesamt ist eine „notwendige wie wichtige Unterstützung für viele im Mittelstand, Einzelhandel, Reisebranche, Selbständige“:
Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sind schnell gestartet. Seit Ende letzter Woche wurden mittlerweile Abschlagszahlungen von über 37,2 Millionen Euro ausgezahlt.

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab heute über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen und die Möglichkeiten der Antragstellung für die Überbrückungshilfe III insgesamt.