"Den Missbrauch stoppen" - HNA-Interview: Michael Brand erleichtert über Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

09.11.2015
Interview

Bundestag beschließt Neuregelung zur Sterbehilfe. Wir sprachen darüber mit einem der Initiatoren des Gesetzentwurfes, dem CDU-MdB Michael Brand.

Geschäftsmäßige Sterbehilfe durch Vereine oder Einzelpersonen ist in Deutschland künftig verboten. Es drohen nach dem neuen Paragraf 217 Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft. Das hat der Bundesta am Freitag beschlossen  Der Verbotsantrag, der von einer Gruppe um den Fuldaer Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD/Ratingen) vorgelegt worden war, erhielt am Ende 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Zuvor waren drei weitere Anträge gescheitert. 70 Abgeordnete wollten gar keine Änderung.

Herr Brand, was genau wollten sie mit ihrem Entwurf erreichen?

Michael Brand: Wir wollten und werden nun den Missbrauch stoppen, wenn Vereine oder auch Einzelpersonen geschäftsmäßig mit Suizidbeihilfe umgehen.

Was heißt geschäftsmäßig?

Brand: Geschäftsmäßig im juristischen Sinne ist etwas anderes als im Alltag. Es bedeutet: wenn jemand mit Absicht handelt, es zudem auf Wiederholung anlegt, z.B. die Suizidbeihilfe fördert. Das betrifft nicht den normalen Arzt, sondern die, die sozusagen damit hausieren gehen.

Kritiker werfen Ihnen vor, damit letztlich auch Ärzte zu kriminalisieren.

Brand: Das ist Unsinn und widerlegt. Die Bundesärztekammer hat an alle Abgeordneten geschrieben, der Vorwurf sei „nicht wahr“. Die mit Sterbebegleitung befassten Palliativverbände haben uns ausdrücklich unterstützt. Eine kleinere Gruppe von Abgeordneten war gegen jede Regelung. Die Mehrheit wollte aber verhindern, dass zum Beispiel psychisch Depressiven ein Giftcocktail als vermeintliche Hilfe angeboten wird. Von jährlich 100 000 Suizidversuchen enden 10 000 tödlich, aber über 90 Prozent der Überlebenden machen es nicht noch einmal: Diese Verzweifelten wollten nicht sterben, sondern einen Hilferuf senden.

Sie haben einmal gesagt, verzweifelten Menschen solle man die Verzweiflung nehmen, nicht das Leben - kann es für Sie Ausnahmen geben?

Brand: Beihilfe zum Suizid bleibt ja straffrei. Es gibt Bereiche, wo das Strafrecht schweigen muss, ein Gesetz kann nicht jeden Einzelfall regeln. Ein Arzt kann je nach Zustand und Willen des Patienten in Ausnahmen eine Gewissensentscheidung treffen und helfen. Die am Donnerstag beschlossene Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung wir gute Sterbebegleitung stärken. Beide Beschlüsse sind die beiden Seiten einer Medaille.

Wie haben Sie die Debatte am Freitag empfunden?

Brand: Ich war bewegt, wie viele. Jeder hat persönliche Zugänge zu dem Thema. Aber die Debatte hat ja nicht nur im Bundestag stattgefunden, sondern überall. Sie betrifft jeden Einzelnen.

Zur Person
Michael Brand (42) sitzt seit 2005 im Bundestag. Der evangelische CDU-Politiker aus Fulda hat in Bonn und Sarajewo Politik, Geschichte und Rechtswissenschaften studiert, später journalistisch und von 2001 bis 2005 als Pressesprecher der hessischen CDU und der Landtagsfraktion gearbeit. Brand, der verheiratet ist und drei Kinder hat, ist Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. In Fulda engagiert er sich im Hospiz-Förderverein.

(Am 7.11.2015 in der HNA erschienen)

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