
„Die Anforderungen des Urteils sind nicht umsetzbar. Der Staat kann nicht verpflichtet werden, sich an der Durchführung eines Suizids zu beteiligen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspräche allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Todbringende Medikamente per Verwaltungsakt darf es nicht geben, denn der Staat hat eine besondere Schutzpflicht. Ich vertraue darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die grundlegende Debatte im Deutschen Bundestag und dessen Anliegen um Lebensschutz und Autonomie angemessen berücksichtigt.“
Empfehlen Sie uns!