"Wirksames Verbot für laute Güterwagen durchsetzen!" - Michael Brand fordert Vorfahrt für leise Züge

02.01.2017

Vorfahrt für leise Züge, zusätzlicher Lärmschutz an Lärmbrennpunkten und das grundsätzliche Verbot von lauten Güterwagen ab 2020 – diesen Dreiklang an Maßnahmen für effektiven Schutz der Bürger vor Schienenlärm fordert der Fuldaer Wahlkreisabgeordnete Michael Brand.

„Viele Anwohner leiden unter dem Lärm von Güterzügen, auch in unserer Region. Dieser Lärm muss deutlich reduziert werden.“ Der kurz vor Jahresende verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung sei ein „richtiger Schritt, dem noch mehr folgen muss“. Demnach soll ab dem 13. Dezember 2020 der Einsatz lauter Güterwagen verboten werden. „Deren Lärm erreichen vielfach einen Wert, den man nur als schädlich für den Mensch bezeichnen kann.“

Bahn-Vorstandsmitglied Ronald Pofalla hat Brand, der sich immer wieder für mehr Lärmschutz in seinem Wahlkreis einsetzt, jetzt mitgeteilt, dass die DB vor wenigen Tagen inzwischen gut die Hälfte der 64.000 Güterwagen (insgesamt sind rund 180.000 Güterwagen in Deutschland unterwegs) mit leiser Bremstechnik ausgestattet hat. Bis Ende 2020 sollen alle Güterwagen geräuscharm fahren. Die Deutsche Bahn unternehme große Anstrengungen bei der Reduzierung des Lärms an der Quelle. Die Umrüstung kostet rund 230 Millionen Euro.

„Aus vielen Gesprächen von Anwohnern weiß ich, die ICEs sind nicht das Problem, es sind die lauten Güterwagen, vor allem der ausländischen Halter“, so Brand. „Den Anwohner interessiert nicht, wo das Unternehmen sitzt, sondern will zu Recht weniger Lärm haben. Deshalb braucht es ein wirksames Verbot lauter Güterwagen ab 2020, so dass alle Unternehmen bis dahin rechtzeitig umrüsten können.“ Der Kabinettsentwurf sieht vor, wenn laute Güterwagen nicht umgerüstet werden, dann dürfen sie ab dann, also ab dem 13. Dezember 2020, nur noch so langsam gefahren werden, dass von ihnen nicht mehr Lärm als von einem Güterzug mit ausschließlich leisen Güterwagen und mit regulärer Geschwindigkeit ausgeht.

Brand fordert hier „klare Regeln und empfindliche Sanktionen für diejenigen, die sich nicht daran halten“. In den Beratungen des Bundestages müsse „sehr genau darauf geachtet werden, dass Verweigerer keine Schlupflöcher bekommen“. „Langsam fahrende Güterwagen würden Engpässe im Schienennetz verstopfen, deshalb müssen Ausnahmen auf ein Minimum reduziert, am besten ausgeschlossen werden, soweit rechtlich möglich.“

Die Verkehrsprognose der Bundesregierung sagt bis 2030 eine Zunahme des Güterverkehrs um 43 Prozent voraus. Damit kann mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden; das ist zugleich eine echte Chance für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung. Voraussetzung für die Akzeptanz bei den Bürgern ist eine deutliche Reduzierung des Schienenlärms. Der Bund hat in den letzten Jahren rund 1,1 Mrd. Euro in den Lärmschutz investiert und sich verpflichtet, den Schienenlärm bis 2020 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Aktuell hat der Bundestag noch einmal 20 Mio. Euro für ein Lärm-Monitoringsystem an den Schienen freigegeben. Damit werden an festgelegten Streckenabschnitten nach einheitlicher Methode die Lärmemmissionen vorbeifahrender Güterzüge gemessen – ein wichtiger Beitrag zu mehr Information und Transparenz beim Lärmschutz.