"Verfassungsmäßigkeit unseres sehr sorgfältig und aufwändig erarbeiteten Gesetzentwurfes"

26.08.2015
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Zu Meldungen über ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Verfassungsmäßigkeit der vorliegenden Entwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael Brand:

Wir sind uns nach der Analyse führender Juristen sicher, dass die Autoren des Wissenschaftlichen Dienstes irren und wir uns auf die Verfassungsmäßigkeit unseres sehr sorgfältig und aufwändig erarbeiteten Gesetzentwurfes verlassen können.

Weil wir von Anfang an mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine gesetzliche Reform zu rechnen hatten, sind wir den Weg gegangen, der immer die zwei Kriterien beachtet: erstens Verfassungsmäßigkeit und zweitens Mehrheitsfähigkeit.

Auch nach dem Lesen des Gutachtens, dass sich nur kurz mit der Verfassungsmäßigkeit befasst und im Übrigen handwerkliche Fehler aufweist, sind wir sehr sicher: wir können eine Mehrheit im Bundestag erreichen, und das Gesetz wird vor dem Verfassungsgericht gut bestehen.

Dass der Begriff Geschäftsmäßigkeit, der in anderen juristischen, auch strafrechtlichen Kontexten eingeführt ist und sich bewährt hat, hier laut Gutachten nun zur Unbestimmtheit führen sollte, überzeugt juristisch wirklich nicht. Wer die gerade wegen der erwarteten Prüfung ausführliche Begründung liest, der wird rasch erkennen, dass der Begriff der Geschäftsmäßigkeit im juristischen Sinne etwas deutlich anderes meint als in der Alltagssprache: es kommt nicht auf die Wiederholung als solche an, sondern vielmehr auf die Absicht. Nur wer mit der Absicht die Beihilfe zur Selbsttötung leistet, dies regelmäßig zum Gegenstand seines Handelns zu machen, wird strafrechtlich erfasst. Gerade für diejenigen, die Sterbende begleiten, haben wir damit, wie auch mit anderen Regelungen, sogar eigens einen besonderen Schutz eingebaut.

Wenn die Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes dies nicht erfasst haben, so ist das zwar bedauerlich. Die uns beratenden Juristen aus Strafrecht, Verfassungsrecht, Medizinrecht haben zu einem Gesetzentwurf beigetragen, der sich vor dem Gang nach Karlsruhe nicht ängstigen muss.

Das Anliegen einer würdevollen Sterbebegleitung werden wir als Abgeordnete weiter voran bringen, und im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir noch weitere gute Gelegenheiten haben, die Qualität unseres Gesetzentwurfes unter Beweis zu stellen."

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