Mehr Geld für Sterben in Würde - Brand begrüßt neues HOSPIZ- UND PALLIATIVGESETZ

29.04.2015
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Als „zentralen Schritt zur Verbesserung menschenwürdiger Sterbebegleitung“ hat der Bundestagsabgeordnete Michael Brand den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung bewertet. „Jetzt ist das Parlament am Zuge, notwendige Hilfen konkret auf den Weg zu bringen.“


„Wir haben zum Thema Sterbebegleitung und Suizidbeihilfe immer betont, dass die Angebote für Sterbende und Schmerzpatienten die eine Seite derselben Medaille sind, auch um der gefährlichen Entwicklung hin zu einer aus Verzweiflung getroffenen Entscheidung zum Suizid wirksam Einhalt gebieten zu können“, sagte der Abgeordnete, der auf Seiten der CDU/CSU interfraktionelle Gespräche koordiniert, um die Palliativ und Hospizversorgung zu verbessern sowie geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid zu stoppen.


Brand erwartet bis Anfang Juni die Vorstellung des interfraktionellen Gruppenantrags, „der die andere Seite der Medaille betrifft, nämlich den Stopp von gefährlichen Angeboten zum assistierten Suizid auf geschäftsmäßiger oder organisierter Basis“, so der Abgeordnete.


Insgesamt zeigte Brand sich optimistisch, dass im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit zustande kommt, „die das Leben und auch das Sterben in Würde sowohl in den Familien wie auch in Einrichtungen nachhaltig stärkt und Abwege in Richtung einer Ausbreitung von Beihilfe zum Suizid unterbindet.“

HIER >> Fragen und Antworten zum Palliativ- Hospizgesetz <<

HIER >> Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland 29.4.15 <<

 

Schwerkranke und Sterbende brauchen in ihrer letzten Lebensphase eine bestmögliche Versorgung, Pflege und Betreuung. Das gilt überall–zu Hause, in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Hospizen. Das heute im Kabinett beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz hilft, diesen Anspruch umzusetzen.

Der Koalitionsvertrag sieht einen weiteren Ausbau der Palliativmedizin vor: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen." Künftig wird mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Auch die letzte Phase des Lebens soll durch Selbstbestimmung und den eigenen Willen geprägt sein. Menschen sollen überall gut versorgt sterben können.

Bessere Leistungen

Krankenkassen werden bei stationären Hospizen für Erwachsene künftig 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit werden neben Personal- auch Sachkosten berücksichtigt. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Ärzte sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden. Die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung werden weiter verbessert. Ärzte in Heimen und ambulanten Diensten sollen mehr kooperieren. Denn gerade für sterbende Menschen ist es wichtig, dass verschiedene Hilfsangebote reibungslos ineinander greifen.

Gesetzlich Versicherte haben künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen. Menschen in Pflegeheimen wird eine individuelle Versorgungsplanung ermöglicht.

Mangelndes Angebot auf dem Land

Seit 2007 haben schwerstkranke und sterbende Krankenversicherte daher Anspruch darauf, zu Hause palliativmedizinisch gepflegt und behandelt zu werden. In den letzten Jahren wurde die ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung deutlich auf- und ausgebaut. Viele Menschen wollen zu Hause, in ihrer familiären Umgebung sterben können.

Die Ausgaben für die ambulante Palliativversorgung stiegen seit 2009 um das Zehnfache. Die Zuschüsse zu Hospizleistungen sind kontinuierlich und deutlich angewachsen. Bei allen Fortschritten fehlt allerdings besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ein ausreichendes Angebot.

(Quelle: bundesregierung.de; 29. April 2015)