MdB Brand: Neue Krankenhausreform hilft ländlichem Raum, Patienten und Pflege

06.03.2026

Bundestag beschließt Korrekturen für mehr Planungssicherheit und Qualität in der Versorgung

„Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) korrigieren wir Fehler der Vergangenheit und sichern Krankenhäuser statt sie in der Unsicherheit allein zu lassen.“ Mit diesen Worten skizziert der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Brand die heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Neuregelungen zur stationären Versorgung. „Wir schaffen Planungssicherheit für die großen Umstellungen, die auf uns zukommen werden. Medizinische Qualität und flächendeckende Versorgung sind wichtig für unsere Region“, erklärte Brand. „Dafür bekommen die Länder, die näher dran sind Gestaltungsspielraum zurück, damit Strukturen vor Ort erhalten bleiben können und nicht länger durch Vorgaben verloren gehen“. Die Reform bedeute „eine enorme finanzielle Unterstützung beim Umbau der Kliniklandschaft“, betonte Brand. So wird der Bundesanteil am Transformationsfonds auf jährlich 3,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029 erhöht.

Brand hebt auch die Entlastung der gesetzlich Versicherten hervor: „Wir beenden, dass allein die Beitragszahler für die Kosten aufkommen müssen, der Bund übernimmt die Ko-Finanzierung beim Transformationsfonds nun vollständig. Das ist ein Gebot der Fairness.“ Brand sieht auch die Rolle der Patienten „deutlich gestärkt: Die Reform sorgt für eine maximale Wartezeit von drei Wochen für ambulante radiologische Untersuchungen. Wird diese Zeit überschritten, gibt es das Recht auf zeitnahe Untersuchung in einem nahegelegenen Krankenhaus“, so Brand. Zudem werden Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen zum Wohl dieser vulnerablen Gruppen bevorzugt ambulant direkt im Krankenhaus versorgt.

„Besonders wichtig“ ist Brand „der Erhalt hoch spezialisierter Einrichtungen wie Fachkliniken, die auf die Behandlung besonderer Patientengruppen spezialisiert sind und qualitativ hochwertig arbeiten“.

Bei der Pflege wird der Missstand beseitigt, dass Kosten für Tätigkeiten wie Hauswirtschaft, Logistik oder Technik über das Pflegebudget abgerechnet werden können, so der Abgeordnete. „Wir wollen, dass das Geld wirklich für die Pflege genutzt wird, und nicht für andere Zwecke, die künftig anders finanziert werden müssen“.

Michael Brand zeigt sich insgesamt „froh und zufrieden, dass wir mit dieser Reform ein weiteres ein zentrales Versprechen einlösen. Es ist eine Krankenhausreform, die die Versorgung der Menschen verbessert und dabei die Ausgaben im Griff behält. So muss Verantwortung für unser Gesundheitssystem aussehen.“