"Hilfe in der Not – nicht Hilfe zum Tod
Ethische und rechtliche Grenzfragen zur Sterbehilfe am Lebensende"
Vortrag und Diskussion mit
Michael Brand, Mitglied des Deutschen Bundestages
Mittwoch, 2. September 19.00 Uhr
Evangelisches Altenhilfezentrum Haus Elisabeth,
Mozartstraße 9 , Kirchhain
Es werden vier Formen der Sterbehilfe unterschieden: die aktive, die passive, die indirekte Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid. Die aktive Sterbehilfe ist die bewusste Tötung eines Patienten. Sie ist in Deutschland eine Straftat. Die passive Sterbehilfe dagegen ist die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die den Tod hinausschieben, aber nicht mehr aufhalten können. Unter indirekter Sterbehilfe ist die Verabreichung palliativmedizinischer Medikamente mit lebensverkürzenden Nebenwirkungen zu verstehen. Der assistierte Suizid schließlich ist die Bereitstellung eines tödlichen Medikaments, das der Patient selbst einnehmen möchte, um daran zu sterben. Der Bundestag diskutiert derzeit u.a. die Frage, wie die ärztliche Beihilfe oder die Beihilfe naher Angehöriger zum Suizid rechtlich und ethisch bewertet werden soll. Im November soll dazu ein Gesetz verabschiedet werden. Michael Brand stellt die verschiedenen Gesetzesentwürfe, die zur Abstimmung stehen, vor und erläutert seinen eigenen parteiübergreifenden Entwurf.
Eine Veranstaltung des Kirchenkreises Kirchhain in Kooperation mit dem Evangelischen Altenhilfezentrum Haus Elisabeth, Kirchhain.
(Text: Kirchenkreises Kirchhain)
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