Der Namensbeitrag ist am 6. Mai in der Fuldaer Zeitung erschienen:
Es ist ein großer Schritt nach vorn, der mit dem bundesweit flächendeckenden Ausbau der palliativen Begleitung von Schwerstkranken und von Hospizen erfolgen wird.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe legt dem Bundestag ein Gesetz für die lange geforderte Stärkung der medizinischen und menschlichen Begleitung am Ende des Lebens vor. Der Entwurf sieht nicht nur vor, ambulante Betreuung von Schwerstkranken zu Hause durch die großartigen Möglichkeiten moderner Palliativmedizin zu stärken, und damit den Wunsch nach Sterben im Kreise der eigenen Familie entsprechen zu können. Auch im stationären Bereich, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wird es deutliche Verbesserungen geben, dazu ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung sowie bessere Vernetzung der Angebote für die Patienten.
Dies alles wird natürlich Geld kosten. Aber es ist sinnvoll eingesetztes Geld, das eine Lücke schließen hilft, die gesellschaftlich noch oft tabuisiert ist, obwohl fast jeder von uns aus dem privaten Umfeld gerade von den letzten Monaten geliebter Menschen und der Schwere der Not, auch der Ängste, berichten könnte.
Wer wie ich erleben konnte, wie palliative Begleitung Sterbenden ihren Abschied im Kreise der eigenen Familie erleichtern kann, der weiß um die segensreiche Wirkung der palliativen Medizin für die Sterbenden - wie im Übrigen auch für Familie und Freunde, denen ein gut begleiteter Abschied bei aller Trauer dann etwas leichter fallen kann.
Mit diesem Gesetz zum Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung stärken wir in der Tat nicht nur die Würde des Menschen am Ende des Lebens, und damit auch die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft. Zu häufig sind wir darauf eingestellt, den Tod, auch von nahen Verwandten, in die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sozusagen zu verlagern. Die große Mehrheit der Menschen will zu Hause sterben, aber die Mehrheit stirbt in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Wir stärken mit diesen Möglichkeiten auch die Selbstbestimmung auf dem letzten Weg.
Natürlich erlauben es die Umstände nicht immer, Schwerstkranke in angemessener Form zu Hause auf dem letzten Weg begleiten zu können. Umso wichtiger ist der Ausbau von Hospizen, die ebenfalls mit diesem Gesetzentwurf einen deutlichen Schritt vorangebracht werden. Die Hospizbewegung hat in den letzten Jahren völlig zu Recht einen Aufschwung genommen. Es ist ein großartiges Zeichen, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gemeinsam mit Trägern und professionellem Personal der Hospize immer mehr Menschen auf deren letztem Abschnitt in menschlich naher Weise begleiten, ihnen Zuwendung geben und damit diese schwere Phase erleichtern.
Als ich während der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD sowohl Hermann Gröhe als auch Andrea Nahles, damals beide Generalsekretäre ihrer Parteien, dazu drängte, dieses wichtige Thema ausdrücklich mit in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, traf ich auf offene Ohren. Heute bin ich froh, dass wir im Bundestag den Abschluss eines menschlich und gesellschaftlich so wichtigen Vorhabens angehen können.
Man kann und sollte immer über angemessene Summen für den Ausbau reden, und wir sind gut beraten, hier großzügig zu handeln. Es ist unstrittig, dass auch in Pflegeeinrichtungen noch mehr getan werden muss.
In diesen Tagen wieder arbeiten wir mit Abgeordneten aus allen Fraktionen an einem Gesetzentwurf zum Stopp der höchst umstrittenen organisierten Suizidbeihilfe. Das ist für uns die andere Seite derselben Medaille, wenn es um die Würde des Menschen am Ende des Lebens geht.
Eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht muss Menschen in Not einen menschlichen Ausweg anbieten, keinen technischen. Schmerz und Verzweiflung lindern, menschliche Zuwendung und medizinische Hilfe stärken, das bedeutet konkrete Hilfe für Sterbende, und auch für deren Familien und Freunde.
Die Hand reichen beim Sterben, nicht Hand anlegen zum Sterben - das bleibt Leitgedanke bei allen diesen Bemühungen. Unser Auftrag bleibt: der Schutz von Menschlichkeit und Würde auch am Ende des Lebens.
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