Erklärung des Ausschusses zum Einreiseverbot Chinas gegen den Ausschussvorsitzenden vom 11. Mai 2016

11.05.2016

Gemeinsame Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Einreiseverbot Chinas gegen den Ausschussvorsitzenden:

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages verurteilt das Einreise-Verbot gegen den Vorsitzenden des Ausschusses und die wiederholten Versuche des chinesischen Botschafters sowie von Vertretern des chinesischen Volkskongresses, auf den Terminkalender und Auftritte bei Veranstaltungen sowie Veröffentlichungen des Vorsitzenden zum Thema Menschenrechte in Tibet Einfluss zu nehmen.

Der Ausschuss hält an seinem Vorhaben fest, gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden als Delegationsleiter, die geplante Reise nach China in die Städte Peking, Urumtschi und Lhasa durchzuführen, um sich vor Ort und im Gespräch mit Regierungs- und Parlamentsvertretern sowie der Zivilgesellschaft über die Menschenrechtslage zu informieren. Über die Zusammenstellung der Delegation entscheidet alleine der Deutsche Bundestag.

Der Ausschuss befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen weltweit. Dabei sind Menschenrechtsverletzungen in China und besonders in Tibet immer wieder Thema. Wir sind an guten außenpolitischen Beziehungen interessiert. Dazu gehören gegenseitige Besuche und die Selbstverständlichkeit, kritische Menschenrechtsthemen anzusprechen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe fordert die Vertreter Chinas auf, alles in die Wege zu leiten, damit die Reise in der geplanten Form so rasch wie möglich stattfinden kann.