Die Entscheidung ist enttäuschend

26.08.2022
Beitrag

Michael Brand zum BGH-Urteil im Fall Dr. Walter Lübcke

Die Entscheidung ist enttäuschend, weil offene Fragen bleiben und der verständliche Wunsch von Familie Lübcke, die ganze Wahrheit über den Mord an ihrem Ehemann und Vater zu erfahren, wohl nie erfüllt werden wird.

Nach der Entscheidung des Bundegerichtshofs wird es keine Revision des Urteils vom Januar 2021  geben.
Der BGH hatte einzig Verfahrensfehler zu prüfen, gerade nicht konkrete Beweise.

Es bleibt: Beim OLG Frankfurt sind im Prozess nicht alle Beweismöglichkeiten zum Tathergang und zur Tatortanalyse ausgeschöpft worden. Es ist schmerzlich und nicht nachzuvollziehen, dass der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. seinerzeit freigesprochen wurde. Wir haben im Prozess erlebt, dass Zeugen gelogen haben, nach dem bekannten Muster von Rechtsextremen, die sich vor Gericht gern als Aussteiger darstellen.

♦️Ich glaube nicht daran, dass Stephan Ernst ein Einzeltäter ist. Es gibt Mittäter, auch ein Umfeld für dieses Verbrechen.

♦️Am Ende bleibt auch:
Der Rechtsstaat hat reagiert und für den Mörder die Höchststrafe verhängt.

♦️♦️Und: Die Haltung von Walter Lübcke können Extremisten nicht töten, solange wir alle gegen Hass und für demokratische Werte kämpferisch eintreten.