Bundestag sichert mit Grundgesetzänderung kommunale Jobcenter in Osthessen
"Der Weg ist endlich frei für die dauerhafte Absicherung der kommunalen Arbeitsvermittlung". Sehr zufrieden zeigte sich der Bundestagsabgeordnete Michael Brand über die heute vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur kommunalen Arbeitsvermittlung. "Nun sind wir am Ziel eines wirklich jahrelangen Kampfes für eine kommunale, bürgernahe Betreuung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose", kommentierte Brand die heutige Entscheidung in Berlin. „Der lange Atem hat sich gelohnt. Die Entscheidung bedeutet einen Durchbruch für die erfolgreichen Optionskommunen in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg und Main-Kinzig“.
Der osthessische Abgeordnete bewertet die gefundene Lösung "als wichtig und hilfreich für die Betroffenen und als ebenso fair gegenüber der Bundesagentur wie vor allem als Signal des Bundes zur Unterstützung der Kommunen".
Brand dankte "den kommunalen Stellen, den Unternehmen und dem engagierten Personal bei den Landkreisen und den Jobcentern, die diese Erfolgsmodelle mit möglich gemacht haben - sie könne sich über die stabile Grundlage ihrer wichtigen Arbeit freuen!"
"Für alle Jobsuchenden und Langzeitarbeitslosen kann es nun bei dem erfolgreichen Verfahren bleiben, alle Leistungen und Beratungen aus einer Hand zu erhalten statt wie früher zwischen vielen Stellen hin- und geschickt zu werden", freute sich der Abgeordnete.
"Mindestens ebenso wichtig ist die verfassungsrechtliche Absicherung der so erfolgreichen Optionskommunen, die - so wie hier vor Ort in Fulda, Vogelsberg und Main-Kinzig - als kommunale Arbeitsvermittlung eine ganz besonders enge Verzahnung mit der Region, mit den Menschen und mit den Betrieben haben", betonte Brand zudem.
"Die enge Verzahnung und das direkte Eingehen auf die individuelle Situation mit sehr guten Kenntnissen der Lage vor Ort haben eine neue, bessere Qualität der Betreuung von Leistungsempfängern und Jobsuchenden gebracht", bilanzierte der Abgeordnete. Es sei "typisch für den Erfolg der Optionskommunen, dass nach anfänglichem Widerstand gegen die damalige Initiative der Hessischen Landesregierung Koch nun über die Parteigrenzen hinweg diese Form große Unterstützung erfährt".
Brand lobte zudem das Ergebnis der zukünftig gemeinschaftlichen Bewertung nach gleichen Kriterien für kommunale Jobcenter wie für die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur: "Diese Bewertung der konkreten Arbeit wird dazu führen, dass wir noch mehr von den guten Beispielen und Erfolgen bei Vermittlung und Betreuung in den Jobcentern erfahren", erwartet Brand. "Dadurch wird die konkrete Hilfe noch zielgenauer und effizienter, und der Aufwand kann vielfach sicher auch kostensparender gestaltet werden", stellte Brand abschließend fest.
Nach langen und intensiven Verhandlungen haben CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne gemeinschaftlich mit 518 von 586 Stimmen eine Grundgesetzänderung beschlossen.