Noch kann jeder bei Google bis zum 15. Oktober gegen die Veröffentlichung von Haus und Hof im Internet Widerspruch einlegen. Es genügt ein Schreiben an: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg (oder mit Musterformular der Bundesregierung, unter www.bmelv.de). Die eigene Adresse muss genannt werden, Google schickt eine Bestätigung mit den Angaben zur Sperrung. Bei allem großen Nutzen von Internet-Suchmaschinen wie Google - lange und deutlich war vor dem Eindringen in die Privatsphäre von Millionen Privatleuten gewarnt worden. Nun gibt es Erfolg zu melden, Google hat reagiert. Erstens: mit dem Widerspruch kann das Risiko gemindert werden. Auch ich habe schon ein Schreiben, in dem Google meinen Widerspruch bestätigt. Na also! Der große Druck hat den Giganten Google gezwungen, auf den Datenschutz in Deutschland einzugehen. Erfolg Nummer zwei: Verbraucherministerin Aigner hat erreicht, dass die Widerspruchsfrist bis 15. Oktober verlängert ist. Noch kann jeder verhindern, dass die private Umgebung im Internet zu sehen ist. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter warnt: Gefahr droht durch Auskundschaften durch Kriminelle. Nun kann dies jeder abwenden, das hat Google zugesagt. Zu guter Letzt, und ganz wichtig: Am 20. September wird die Bundesregierung Maßnahmen zum Datenschutz vor Google & Co. beraten. Gut so, denn das vom Bundesverfassungsgericht gesprochene "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" gilt erst recht im Informationszeitalter. Das scheint nun auch bei Google anzukommen.
(Kolumne "BRAND AKTUELL " in "Fulda aktuell", erschienen am 21. August 2010)